In Österreich gibt es eine Handvoll E-Sportler, die (gut) vom Spielen leben können. Positive Beispiele sind unter anderem Aquav2, Stompy und Tschinken, die sich für das Fortnite World Cup Finale 2019 erfolgreich qualifizieren konnten und dadurch pro Qualifikation mind. USD 50.000,00 verdient haben.
In dieser Reihe über die steuerrechtlichen Auswirkungen geht Steuerberater Mag. Dimitar Zlatev im ersten Teil auf die Unterschiede bei Spielerverträgen ein. In den nächsten Artikeln werden andere Einnahmequellen beleuchtet.
Art des Vertrages
Um die Einkunftsart und dadurch die Art der Besteuerung festlegen zu können, muss im Falle des Vorliegens eines Spielervertrags im ersten Schritt geprüft werden, ob es sich um einen Dienstvertrag oder um einen Werkvertrag handelt. Der/die E-SporterIn wird aufgrund dessen in weiterer Folge als DienstnehmerIn oder UnternehmerIn gesehen.

StB Mag. Dimitar Zlatev Steuerberater für E-Sports, Geschäftsführer Simplify Tax Steuerberatung GmbH
Ist man als Dienstnehmer zu qualifizieren, so ist der Dienstgeber (hier das Team, der Verein oder der Verband) für die Berechnung und Abfuhr der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich und haftet dafür im Falle einer fehlerhaften Berechnung oder Abfuhr. Im Unterschied dazu sind Gamer, die als UnternehmerIn zu sehen sind, auch selbst für die Berechnung und Abfuhr der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich. Unter Umständen entsteht für selbständig tätige auch eine Umsatzsteuerpflicht.
(Un)echte Selbständige
Unter Beachtung des oben genannten ist es naheliegend, dass viele Teams und Vereine dazu tendieren, E-SporterInnen als selbständige sehen zu wollen und versuchen die Verträge entsprechend zu gestalten. Hierbei ist zu beachten, dass nicht der vertragliche Inhalt, sondern das tatsächlich Gelebte für die Beurteilung ausschlaggebend ist. Sollte der Vertrag fälschlicherweise als Werkvertrag, statt als Dienstvertrag beurteilt werden, können die Auswirkungen weitreichend und monetär stark belastend sein, sowohl für den Dienstnehmer (E-Sportler), als auch und vor allem für den Dienstgeber (Team, Verein).
Spielerverträge regeln Inhalte wie:
- wann und wo die Spielerin oder der Spieler an Übungen, Turnieren und Ähnliches teilnehmen muss,
- mit welchem Equipment sie oder er spielen muss,
- dass sie oder er das Team Logo tragen muss,
- es werden Regelungen über das Streamingverhalten vereinbart,
- Verhaltensvereinbarungen,
- Ausstiegsklausel im Falle einer früheren Beendigung von einer der beiden Seiten,
- Verdienst,
- Anteil, welcher die Spielerin oder der Spieler dem Team vom gewonnenen Preisgeld weitergeben muss;
- wie wird mit Reisekosten und Barauslagen umgegangen und vieles mehr.
Die Kriterien für die Unterscheidung zwischen Selbständigkeit und unselbständige Tätigkeit sind:
- Dauerschuldverhältnis: liegt eines vor?
- Weisungsgebundenheit:
- Arbeitszeit,
- Arbeitsort,
- Arbeitsmittel,
- Einbinden der Tätigkeit in den täglichen Abläufen des Arbeitgebers,
- Unternehmerwagnis als Alternative,
- Vertretungsmöglichkeit als wichtigstes Unterscheidungsmerkmal
- Viele andere
Bei der Weisungsgebundenheit stellt sich die Frage, ob die oben genannten Punkte vom Team bzw. Verein vorgegeben werden oder ob die Gamerin oder Gamer selbst darüber bestimmen darf.
Letztendlich ist auf das Überwiegen abzustellen. In den seltensten Fällen enthält der Vertrag ausschließlich nur Bestandteile, die für einen Werk- oder Dienstvertrag sprechen. Als besonders wichtiges Kriterium gilt die Vertretungsmöglichkeit des Gamers. Die Möglichkeit sich von einem anderen Spieler vertreten lassen zu können und trotzdem das Honorar dafür zu bekommen, wird in den seltensten Fällen vertraglich vereinbart werden. Noch seltener wird man diese Vereinbarung in die Praxis umsetzen können. Es muss wohl damit zu rechnen sein, dass so mancher Vertrag, der ursprünglich als Werkvertrag abgeschlossen wurde, in der (steuerlichen) Realität einen Dienstvertrag darstellt.
Autorin: Mag. Dimitar Zlatev
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